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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version 2.7 · Stand: 17. Oktober 2026

Diese Fassung gilt für Bestellungen ab dem genannten Tag. Für früher aufgegebene Bestellungen gilt die Fassung, die bei der Bestellung gültig war; wir senden sie auf Anfrage zu.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt), Carl-von-Linde-Straße 27, 65197 Wiesbaden (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der digitalen Kfz Zulassung.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der digitalen Kfz Zulassung über die Großkundenschnittstelle (GKS) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).
  2. Der Leistungsumfang umfasst:
    • Neuzulassung von fabrikneuen Fahrzeugen
    • Umschreibung von Gebrauchtfahrzeugen
    • Wiederzulassung von stillgelegten Fahrzeugen
    • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) von Fahrzeugen
    • Übernahme eines vom Kunden selbst reservierten Wunschkennzeichens in den Antrag
    • Prägung und Versand der Kennzeichenschilder als optionale Zusatzleistung (§ 6 Abs. 4)
  3. Der Anbieter tritt als Bevollmächtigter des Kunden gegenüber dem KBA und der zuständigen Zulassungsbehörde auf.
  4. Die konkrete Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Dienstleistungen zu bestellen.
  2. Durch Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
  3. Nach Eingang der Zahlung bestätigt der Anbieter den Auftrag per E-Mail (Auftragsbestätigung).
  4. Mit der Auftragsbestätigung nimmt der Anbieter das Angebot an; damit kommt der Vertrag zustande.
  5. Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Die Bestelldaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Die AGB und die Widerrufsbelehrung in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung kann der Kunde unter ikfz-bund.de/agb und ikfz-bund.de/widerruf abrufen, speichern und ausdrucken; auf Wunsch sendet der Anbieter sie per E-Mail zu.

§ 4 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Zulassung erforderlichen Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
  2. Erforderliche Unterlagen sind insbesondere:
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Gebrauchtfahrzeugen
    • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
    • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
    • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Vertretungsberechtigung
  3. Der Kunde erteilt dem Anbieter durch Unterzeichnung der Vollmacht die Berechtigung, in seinem Namen die Zulassung durchzuführen.
  4. Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten.
  5. Der Kunde wirkt an der Antragstellung mit: Er signiert die erforderlichen Dokumente qualifiziert elektronisch und übermittelt die für den Vorgang benötigten Angaben und Unterlagen. Die Mitwirkung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang zu erbringen (Mitwirkungsfrist). Der Anbieter erinnert den Kunden vor Ablauf der Frist mindestens einmal per E-Mail und weist dabei auf die Folgen nach § 6 Abs. 7 hin. Wirkt der Kunde nicht fristgerecht mit, kann der Anbieter den Antrag nicht einreichen; die Folgen regelt § 6 Abs. 7.

§ 5 Leistungserbringung und Zeitangaben

Das Ausfüllen und Einreichen des Onlineantrags bei iKfz Bund dauert bei vollständigen Angaben und Unterlagen ca. 5 Minuten. Die Angabe „ca. 5 Minuten“ bezeichnet die Antragstellung und Einreichung durch den Kunden bei iKfz Bund. Sie umfasst nicht die anschließende behördliche Bearbeitung, die Entscheidung oder den Versand von Dokumenten und Kennzeichen. Die Zeitangaben sind Richtwerte, keine garantierten Abschlussfristen. Gegebenenfalls kommen Versandzeiten hinzu.

  1. Der Anbieter bearbeitet den Antrag nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen und Zahlung der Vergütung und übermittelt ihn über die GKS an das KBA, in der Regel am Werktag des vollständigen Eingangs.
  2. Über den Antrag entscheidet allein die zuständige Zulassungsbehörde. Die anschließende Bearbeitung durch die zuständige Behörde kann je nach Vorgang, Prüfbedarf und Auslastung wenige Minuten bis mehrere Tage dauern.
  3. Auf die Dauer der Entscheidung hat der Anbieter keinen Einfluss; eine bestimmte Entscheidungsdauer ist nicht Gegenstand seiner Leistung.
  4. Eine Außerbetriebsetzung (Abmeldung) wird nicht schon mit der Übermittlung des Antrags wirksam, sondern mit der Entscheidung der Zulassungsbehörde; den maßgeblichen Tag weist ihr Bescheid aus.
  5. Die Zulassungsbescheinigung wird vom KBA bzw. der Zulassungsbehörde direkt an die vom Kunden angegebene Adresse versandt.
  6. Der Anbieter informiert den Kunden über den Bearbeitungsstatus per E-Mail.

§ 6 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website angegebenen Preise. Der Gesamtpreis beträgt derzeit 119,49 € für die Neuzulassung, 119,49 € für die Umschreibung, 119,49 € für die Wiederzulassung, 119,49 € für die Adressänderung (Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks; eine Namensänderung kann online nicht beantragt werden) und 39,49 € für die Außerbetriebsetzung (auch bei Vorlage eines Verwertungsnachweises). Für die Übernahme eines vom Kunden selbst bei der Zulassungsbehörde reservierten Wunschkennzeichens in den Antrag berechnet der Anbieter einen Aufpreis von 10,20 €; die Reservierungsgebühr entrichtet der Kunde bei der Reservierung unmittelbar an die Zulassungsbehörde. Im Gesamtpreis ist ein Anteil von 9,90 € (bei der Außerbetriebsetzung 4,90 €) für die Auftragsvorbereitung enthalten. Die Auftragsvorbereitung umfasst, soweit für den Vorgang erforderlich, die Anlage des Auftrags, die Erstellung der Vollmacht und der weiteren Antragsdokumente, die Einrichtung des Signaturverfahrens und die Zahlungsabwicklung. Der Anbieter erbringt sie auf ausdrückliches Verlangen des Kunden unmittelbar nach Zahlungseingang. Für die im Rahmen des Signaturverfahrens bereits erfolgreich abgeschlossene QES-Verifizierung (Identitätsprüfung mit qualifizierter elektronischer Signatur) ist zusätzlich zum Anteil der Auftragsvorbereitung ein Preisanteil von 7,50 € brutto im Gesamtpreis enthalten. Dieser Anteil fällt höchstens einmal pro Auftrag an, unabhängig von der Anzahl signierter Dokumente oder wiederholter Signaturverfahren; er erhöht den vereinbarten Gesamtpreis nicht. Das bloße Einrichten, Starten oder erfolglose Durchlaufen der Verifizierung begründet keinen QES-Einbehalt. Bei Vorgängen ohne QES-Verifizierung, insbesondere der Außerbetriebsetzung, fällt dieser Anteil nicht an.
  2. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Die amtlichen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) sind im Gesamtpreis enthalten und werden 1:1 und ohne Aufschlag durch den Anbieter weitergereicht (z. B. die Zulassungsgebühr nach GebOSt Nr. 221.1.1). Eine gesonderte Zahlung der amtlichen Gebühren an die Zulassungsbehörde hat der Kunde insoweit nicht zu leisten. Die im Bestellprozess ausgewiesenen amtlichen Gebühren dienen der Information über die Zusammensetzung des Gesamtpreises.
  4. Prägung und Versand der Kennzeichenschilder sind bei allen Vorgangsarten — auch der Neuzulassung — eine optionale, gesondert zu buchende und zu vergütende Zusatzleistung. Ein einzelnes Kennzeichenschild kostet 20,00 €, das Paket mit zwei Kennzeichenschildern 44,49 €. Der Versand ist kostenlos. Das Wunschkennzeichen ist eine davon unabhängig buchbare Zusatzleistung nach Abs. 1. Ohne Buchung dieser Leistung obliegt die Beschaffung der Kennzeichenschilder dem Kunden.
  5. Die Zahlung des Gesamtpreises erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten (derzeit PayPal sowie Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay und Klarna über den Zahlungsdienstleister Stripe).
  6. Die Leistungserbringung erfolgt erst nach vollständigem Eingang des Gesamtpreises.
  7. Wirkt der Kunde trotz mindestens einer Erinnerung nicht innerhalb der Mitwirkungsfrist nach § 4 Abs. 5 mit, ist der Anbieter berechtigt, den Auftrag zu stornieren; verlangt der Kunde nach Ablauf der Frist die Stornierung, storniert der Anbieter unverzüglich. Bei einer vom Kunden veranlassten Stornierung oder einer Stornierung wegen fehlender Mitwirkung bleiben die nach Abs. 1 vereinbarten Preisanteile für die bereits erbrachte Auftragsvorbereitung und, sofern bereits erfolgreich abgeschlossen, einmalig 7,50 € brutto für die QES-Verifizierung geschuldet. Für nicht erbrachte Leistungen erfolgt kein Einbehalt. Den übrigen gezahlten Betrag einschließlich aller amtlichen Gebühren erstattet der Anbieter unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen nach der Stornierung auf das für die Zahlung verwendete Zahlungsmittel. Dem Kunden bleibt für beide Anteile der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Die Anteile werden nicht einbehalten, wenn die Mitwirkung aus Gründen unterblieben ist, die der Anbieter zu vertreten hat, oder wenn der Vorgang digital nicht durchführbar ist. Für einen gesetzlichen Widerruf gelten vorrangig § 7 und die Widerrufsbelehrung.
  8. Rückbuchung. Wird eine bereits geleistete Zahlung nach Erbringung der Leistung ohne berechtigten Grund rückgängig gemacht (etwa durch Rücklastschrift, Rückbuchung einer Kartenzahlung oder einen unberechtigten Käuferschutzantrag), bleibt der Anspruch auf den Gesamtpreis bestehen. Hat der Kunde die Rückbuchung zu vertreten, ersetzt er die dadurch tatsächlich entstandenen Bank- und Transaktionsgebühren.
  9. Zahlungsverzug. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug (§ 286 BGB), schuldet er Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) sowie den Ersatz eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere angemessener Kosten der Rechtsverfolgung. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
  10. Beitreibung und Auskunfteien. Bleibt eine fällige Forderung trotz Mahnung unbeglichen, kann der Anbieter sie einem Inkassodienstleister übergeben oder im gerichtlichen Mahnverfahren geltend machen. Angaben über eine offene Forderung übermittelt der Anbieter an eine Wirtschaftsauskunftei nur unter den in der Datenschutzerklärung genannten Voraussetzungen (unter anderem mindestens zwei Mahnungen, vorherige Unterrichtung und keine Bestreitung der Forderung).

§ 7 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten — einschließlich des vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts bei vollständiger Leistungserbringung nach § 356 Abs. 4 BGB, des Ausschlusses des Widerrufsrechts für die nach Kundenspezifikation geprägten Kennzeichenschilder nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB und des Muster-Widerrufsformulars — ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung. Informationen und ein Musterformular zum Widerruf finden Verbraucher auf der Seite „Widerruf“.

Hat der Kunde ausdrücklich verlangt, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und wurde er ordnungsgemäß über Widerruf und Wertersatz informiert, schuldet er bei Widerruf nur für die bis zum Eingang des Widerrufs tatsächlich erbrachten Leistungen Wertersatz nach § 357a Abs. 2 BGB. Für die bereits erbrachte Auftragsvorbereitung gilt der Preisanteil nach § 6 Abs. 1. Ist bis dahin zusätzlich die QES-Verifizierung erfolgreich abgeschlossen, kommt einmalig der dort vereinbarte Anteil von 7,50 € brutto hinzu. Eine nur begonnene, fehlgeschlagene oder erst nach dem Widerruf abgeschlossene Verifizierung wird nicht berücksichtigt. Beide Anteile sind bereits im Gesamtpreis enthalten; der Wertersatz übersteigt weder den angemessenen Wert der tatsächlich erbrachten Leistungen noch den vereinbarten Gesamtpreis. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Die Ausnahmen nach § 6 Abs. 7 gelten auch für den QES-Anteil. Den übrigen gezahlten Betrag erstattet der Anbieter nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung.

§ 8 Gewährleistung

  1. Der Anbieter gewährleistet die sorgfältige und fachgerechte Durchführung der Zulassungsdienstleistung.
  2. Der Anbieter haftet nicht für Ablehnungen durch das KBA oder die Zulassungsbehörde, die auf unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Kunden beruhen.
  3. Bei Ablehnung des Antrags aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, wird der Gesamtpreis vollständig erstattet (Geld-zurück-Garantie).
  4. Beruht die Ablehnung auf Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, kann der Anbieter die bis dahin bereits angefallenen amtlichen Gebühren von dem zu erstattenden Betrag in Abzug bringen. Die Erstattung oder der Erlass amtlicher Gebühren richtet sich ausschließlich nach dem Gebührenrecht der zuständigen Behörde und ist vom Anbieter nicht geschuldet.

§ 9 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

§ 11 Vollmacht

  1. Soweit für den jeweiligen Vorgang erforderlich, erteilt der Kunde dem Anbieter durch qualifizierte elektronische Signatur eine Vollmacht zur Durchführung der Zulassung.
  2. Die Vollmacht berechtigt den Anbieter, in Namen und auf Rechnung des Kunden alle für die Zulassung erforderlichen Handlungen vorzunehmen.
  3. Die Vollmacht erlischt mit vollständiger Durchführung der beauftragten Zulassung.
  4. Der Kunde kann die Vollmacht jederzeit widerrufen. Ein Widerruf ist jedoch nur bis zur Übermittlung des Antrags an das KBA möglich.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  4. Änderungen dieser AGB gelten nur für Verträge, die nach der Veröffentlichung der geänderten Fassung geschlossen werden. Für bereits geschlossene Verträge gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung.
  5. Vertragssprache ist Deutsch.

Fragen zu den AGB?

Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wenden Sie sich bitte an:

E-Mail: zulassung@code-expert.de

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