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Wissen

Anmelden, ummelden oder wieder zulassen: der passende Vorgang

Ein einfacher Weg zur Auswahl zwischen Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung.

Ist das Fahrzeug fabrikneu?

Die Neuzulassung ist für die erste Zulassung eines bisher nicht zugelassenen Fahrzeugs gedacht. Der Kauf bei einem Händler allein entscheidet nicht darüber: Ein bereits zugelassener Vorführwagen ist kein Fall für eine erstmalige Neuzulassung.

Ist der Gebrauchtwagen noch zugelassen?

Bei einem zugelassenen Gebrauchtwagen führt ein Halterwechsel in die Umschreibung. Ist der Wagen bereits außer Betrieb gesetzt, wählen Sie die Wiederzulassung. Im Antrag wird anschließend geklärt, ob der bisherige Halter bleibt oder wechselt.

Sind Sie umgezogen?

Eine reine Adressänderung betrifft den unveränderten Halter innerhalb desselben Zulassungsbezirks. Bei einem Wechsel in einen anderen Bezirk prüfen Sie die Umschreibung. Eine Namensänderung ist ein anderer Sachverhalt; hierfür wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle.

Soll das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden?

Dann ist die Abmeldung der passende Vorgang. Fahrzeugunterlagen und Sicherheitscodes werden im Antragsweg geprüft. Warten Sie auf die Bestätigung der zuständigen Behörde und beachten Sie die darin enthaltenen Hinweise.